MUND Wahlrecht special 1, 31.07.08
MUND: medienunabhängiger Nachrichtendienst
analle at no-racism.net
Do Jul 31 08:15:46 CEST 2008
Liebe Leute!
Hier eine MUND-Sonderausgabe mit einem Text von
Ljubomir Bratic zur nationalstaatlichen
Inszenierung von Wahlkämpfen und Wahlen, mit
denen der Schein der Demokratie bei der
Mehrheitsbevölkerung gewahrt wird, während auf
der anderen Seite österreichweit mehr als 10 %
der Bevölkerung von der politischen Mitsprache
ausgeschlossen sind.
In diesem Zusammenhang sei auch an die Aktion
Wahlwechsel erinnert: Wahlberechtigte wählen im
Auftrag von Nichtwahlberechtigten.
http://www.gleicherechte.at/stories/storyReader$145
cheers
Andreas
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From: ljubomir.bratic at chello.at
Wer sich dem Wahlrecht für Migrantinnen
in den Weg stellt, ist eine Rassistin.
Wir haben keine Wahl,
aber eine Stimme.
Wir sind hier,
weil ihr dort seid.
Alle die hier sind,
sind von hier.
Gleiche Rechte
für Alle!
I. Es stellt sich die Frage, ob wir im Rahmen
dieses Prozesses die Auflösung von Nation als
Herrschaftsinstrument erleben oder ob die Nation
und der an diese Idee gebundene Nationalstaat
nicht gerade eine entscheidende Pufferfunktion
zwischen den auf die supranationale und globale
Ebene abgewanderten Entscheidungsinstanzen und
den Interessen der Bevölkerungsmehrheiten
erfüllen. Jedenfalls werden die national
verfassten Institutionen immer mehr zu
Alibi-Instanzen. Die Entscheidungen werden
diesen Instanzen vorgegeben, sodass sie nur mehr
für die nationalstaatliche Absegnung der
Entscheidungen, deren formelle Legitimation und
deren Durchsetzung im Staatsgebiet zuständig
sind. Signifikant ist jedenfalls die
Doppelbewegung, der die nationalstaatlich
verfassten “Demokratien" unterworfen sind:
Einerseits drängen neue Gruppen in Richtung
demokratischer Mitbestimmung (Wahlrecht für
NichtstaatsbürgerInnen). Andererseits passiert
massive Entdemokratisierung durch Verlagerung der
Entscheidungen weg von den “demokratisch"
legitimierten Instanzen.
Damit wird unser demokratisches politisches
System von drei Seiten ausgehöhlt. Erstens haben
die demokratisch legitimierten
nationalstaatlichen Organe immer weniger
Regelungskompetenz aufgrund der
Transnationalisierung insb. der Ökonomie.
Zweitens wächst durch Migration jener Anteil der
Bevölkerung, der von der gesellschaftlichen
Partizipation (Wahlrechte, Arbeitsrechte, usw.)
ausgeschlossen ist. In Österreich betrifft das
allein auf Basis der inadäquaten offiziellen
Zahlen 10% der dauerhaft niedergelassenen
Bevölkerung. Und drittens wächst die allgemeine
Bereitschaft, unter dem Titel Sicherheit
polizeistaatliche Methoden zu verbreiten bzw.
sich diesen zu unterwerfen oder sie gar zu
fordern.
Die Differenzierung zwischen zwei Kategorien
Menschen, für die auch zwei Rechtssysteme und
Parallelarbeitsmärkte geschaffen wurden, dauerte
bis Mitte der 1990er Jahre an. Mit dem Beitritt
zur EU änderte sich auch diese rassistische,
begriffliche Bipolarität. Die Gesetzeslage
verkomplizierte sich und es wurden neue
Zuschreibungen wie: “EU-BürgerInnen",
“Drittstaatsangehörige", “AusländerInnen deren
Herkunftsstaaten ein Assoziationsabkommen mit der
EU haben", “de facto Flüchtlinge" usw. gefunden.
Welchen dieser Kategorien die “Ausländer"
zugewiesen werden, hat weitreichende Konsequenzen
für ihre alltäglichen Lebensbedingungen. Dadurch
wird entschieden, ob es ein Wahlrecht gibt und
auf welcher Ebene und innerhalb welcher
Interessensvertretung es ausgeübt werden kann,
welche Wohnmöglichkeit zur Verfügung steht und
wie es mit den Chancen, eine Arbeit zu bekommen
und im Beruf voranzukommen, steht.
Stehen Wahlen an, sind nur WählerInnen
interessant: die vielbeschworenen BürgerInnen.
MigrantInnen sind ausgeschlossen von dieser
rudimentären Teilhabe an der gesellschaftlichen
Gestaltung. Damit existieren MigrantInnen in
Wahlkampfzeiten entweder gar nicht in der
Öffentlichkeit oder sie sind Spielball der
herrschenden Interessen: degradiert zu Objekten
in ausländerInnenfeindlichen Wahlkampfparolen
oder zu Objekten einer vermeintlichen
Multikulturalität für die aufgeschlossenen
WählerInnen. MigrantInnen als politisch handelnde
Subjekte, als ProtagonistInnen, haben es in
Wahlkampfzeiten noch schwerer, sich Gehör zu
verschaffen, wenn jegliche Politik reduziert wird
auf Wahlstimmen-Verwertungslogik.
In Österreich beruht die Diskriminierung u.a. auf
dem Artikel 7 B-VG, der das
Gleichbehandlungsgebot auf StaatsbürgerInnen
einschränkt. Diese Einschränkung ist eine Form
der verfassungsrechtlichen Diskriminierung und
hat in einer pluralistisch-demokratischen
Verfassung nichts verloren. Das
Gleichbehandlungsgebot muss auf alle in
Österreich ansässigen Menschen ausgedehnt werden.
Alle Macht geht vom Volk aus, kehrt aber nicht zu
ihm zurück. Bis zur nächsten Revolution oder
sonstigen Neuordnung (z.B. nach einem verlorenen
Krieg) gilt: Volk bleibt Volk. Im
österreichischen Fall: das Post-NS-Volk von 1945,
mehrheitlich Herr und Frau Karl nicht unähnlich.
Von der Volkssouveränität bleibt nur der
völkische Gedanke. Eine Änderung des Volkes wird
nicht zugelassen. Wahlrecht erfordert Einvolkung
und die läuft dem völkischen Prinzip zuwider;
dementsprechend schleppen sich die
Einbürgerungsverfahren dahin und
DoppelstaatsbürgerInnenschaft gibts auch nicht.
Die Ratlosigkeit und Vogel-Strauss-Politik der
Wiener Regierung bezüglich der MigrantInnen wird
weiter andauern. Die Mutlosigkeit bezüglich der -
noch von Ex-Integrationsstadträtin Renate Brauner
initiierten - sehr mutigen Wahlrechtsinitiative
hat sich schon beim aller ersten Interview der
neuen Integrationsstadträtin Sonja Wehsely
gezeigt und dieser Zustand dauert bis heute, wie
wir aus den Presseberichten über ihre Tätigkeit
und aus den Presseaussendungen ihres Büros
entnehmen können. Den neuen Restriktionen im
“Fremdenpaket" haben die SozialdemokratInnen auf
Bundesebene mit dem Argument, dass es noch
schlimmer hätte werden können, zugestimmt. Die
Häftlinge der rassistischen Operation Spring
sitzen nach wie vor hinter Gittern. Der
Menschenrechtsbeirat - installiert nach der
Tötung von Marcus Omofuma - ist zur einem reinen
Alibiinstrument verkommen. Und die Gefängnisse
springen aus allen Nähten, weil sie mit
MigrantInnen überfüllt sind. 45% der Insassen
dort sind nach den Worten der Justizministerin
“Ausländer".
II. Eine wesentliche Voraussetzung für die
Ausbildung und Formulierung von Interessen ist
eine verallgemeinerte Basis, eine Gleichheit oder
zumindest Ähnlichkeit von Ausgangsbedingungen.
Dies ist im Fall von rassistisch diskriminierten
Personen und Gruppen in Österreich der Fall: für
sie alle ist ein Ausschluss von politischer
Partizipation wirksam. Dieser Ausschluss ist für
die meisten schon formalrechtlich darin
begründet, dass - aktive und passive - Wahlrechte
an den Besitz der österreichischen bzw. der
EU-Staatsbürgerschaft gebunden sind. Die reale
Verfasstheit des politischen
Vertretungsprozesses, seiner
Rekrutierungsmechanismen und inneren
Machtverhältnisse, ist jedoch derart gestaltet,
dass auch nicht-weisse österreichische
StaatsbürgerInnen ausgeschlossen sind: es gibt
schlicht niemanden aus dieser “Gruppe", die/der
eine (relevante) politische Funktion bekleiden
würde - auch keine sozial einflussreiche Position
in den Medien, den Verbänden, im
Wissenschaftssystem, in der Wirtschaft, etc. Dies
kann selbstverständlich nicht als Zufälligkeit
begriffen werden.
“Alle Menschen, die in Österreich leben, sind vor
dem Gesetz gleich." Diese Forderung schließt
viele andere mit ein. Vor allem: das allgemeine,
freie und gleiche Wahlrecht.
Eine Parole, für die die alte Arbeiterbewegung am
Ende des 19. und Beginn des 20. Jahrhunderts auf
die Straße ging. Und die zur Schande dieses
Landes bis heute nicht verwirklicht ist. Wir
wollen uns aber nicht abspeisen lassen mit
billigen kleinen Reformen, mit Ausländerbeiräten
oder dem Wahlrecht in Bezirken und Gemeinden.
Auch nicht (so wichtig das sein mag) mit dem
passiven Wahlrecht in den Betrieben. Das alles
wollen wir natürlich auch. Aber es genügt uns
nicht.
Mit diesem Konzept für gleiche Rechte zu kämpfen
hat den deutlichen Vorteil, dass alle speziellen
Forderungen der Minderheiten von der
EU-Staatsbürgerschaft abgeleitet werden können:
- das Recht, in der EU frei zu reisen
- das Recht sich ohne zeitliche Beschränkung in allen EU-Ländern niederzulassen
- unbeschränkter Zugang zu Arbeitsmarkt und Wohnungsmarkt
- das aktive und
passive Wahlrecht
auf lokaler, nationaler und EU-Ebene
- unbeschränkter Zugang zu Sozialleistungen:
Gesundheit, Arbeitslosenhilfe, Renten
- Zugang zu schulischer und beruflicher Bildung
- das Recht zur Familienzusammenführung
- Schutz gegen die Verletzung von
Persönlichkeitsrechten: Datenmissbrauch,
Fingerabdrücke
Das Konzept der Wohnbürgerschaft scheint das
sinnvollste Konzept angesichts des Normalwerdens
von Massenmigration zu sein: Rechte, die an die
Staatsbürgerschaft gekoppelt waren, werden von
ihr entkoppelt und an die Person geknüpft.
Neben den allgemeinen Wahlen sind
Interessensvertretungen ein weiterer wichtiger
Partizipationshebel. Es versteht sich von selbst,
dass alle auf Rollenbeziehungen zugeschnittenen
Interessensvertretungen keinen Unterschied der
Staatsbürgerschaft kennen dürfen, da diese in den
Rollenbeziehungen keine Rolle spielt. Es stellt
sich jedoch die Frage, ob Migranten in ihrer
Eigenschaft als “Ausländer" eigene
Vertretungskörperschaften brauchen. Dafür
spricht, dass die Kategorie “Ausländer" ein
gemeinsames Ausgrenzungsmerkmal ist, dagegen
jedoch, dass dieses Merkmal vom Nationalstaat
gesetzt ist und keinerlei rollen- oder
interessenbezogene Bedeutung hat. Zudem würde die
Installierung einer eigenen Interessensvertretung
der Ausländer den Ausgrenzungscharakter dieses
Status zementieren und das Bild bestätigen, dass
Ausländer den Kern des Integrationsproblems
darstellten und dieses nicht als
gesamtgesellschaftliches Thema zu sehen sei.
Trotz der unzweifelhaften Erfolge im Feld der
Antidiskriminierungspolitik bleiben dennoch
wesentliche Fragen offen: Trotz der europäischen
Einigung wird es auch in der nächsten Zukunft
eine Reihe von Bereichen geben, die nicht der
europäischen, sondern nationalstaatlicher
Kompetenz unterliegen. Die Diskriminierung auch
langansässiger Einwanderer aufgrund ihrer
Staatsangehörigkeit zu einem Nicht-EU-Staat
dürfte also auch in Zukunft Realität bleiben und
das für Demokratien grundlegende
Legitimationsprinzip unterlaufen, dass alle in
einer politischen Gemeinschaft Lebenden
gleichermaßen den gleichen Gesetzen unterworfen
sein sollen und an deren Gestaltung durch das
Wahlrecht teilhaben können.
Ohne gesetzliche Gleichstellung und soziale
Akzeptanz wird sich an der Situation der
Migrantinnen auch in den nächsten Jahren nicht
viel ändern. Integration bedeutet
Gleichberechtigung, Integration ist Möglichkeit
sozialen Aufstiegs, Integration ist frei
entscheiden zu dürfen, ob frau
arbeiten will oder nicht. Integration ist die
Möglichkeit zu haben, auf allen Ebenen der
Gesellschaft sichtbar zu werden und nicht
nur in
den Putzkolonnen.
Rassismus äußert sich in historisch gewachsenen
Strukturen der Ungleichheit. Ihnen liegt das
Interesse zugrunde, in Abgrenzung gegenüber
explizit rassistisch definierten Merkmalen (z.B.
aufgrund der Herkunft, Hautfarbe, Religion) eine
kulturelle und ökonomische Hegemonie zu
rechtfertigen und durchzusetzen.
Rassismus muss als konstituierendes Kennzeichen
eines gesellschaftlichen Systems der Ausgrenzung
und Diskriminierung bekämpft werden. Nicht der
Dialog mit den hegemonialen Kräften steht dabei
im Vordergrund, sondern ein selbstbestimmter
Empowerment-Prozess von politisch handelnden
Subjekten, die nicht als Opfer gesehen werden
wollen.
Neben einer umfassenden Antidiskriminierung auf
gesetzlicher Ebene fordert die IG Kultur
Österreich:
- die Einrichtung einer WohnbürgerInnenschaft
- allgemeines freies und gleiches Wahlrecht für alle
- die Erweiterung des verfassungsrechtlichen
Gleichheitsgebots auf alle Menschen, die in
Österreich leben.
Auf einer weiteren Ebene sollte auch die Frage
gestellt werden, wer oder was der Staat ist und
wer seine BürgerInnen. Ein sehr breiter Zugang
wäre die Auffassung, dass jeder in Österreich
lebende Mensch eben ÖsterreicherIn ist.
Eine weitere Herangehensweise an die Thematik,
wäre der Erhalt der StaatsbürgerInnenschaft über
die Geburt im Inland. Auch eine
WohnbürgerInnenschaft wäre in Form einer Vorstufe
zur StaatsbürgerInnenschaft denkbar. Diese würde
einen Rechtsanspruch auf eine freiwillige
Einbürgerung nach sich ziehen und der
StaatsbürgerInnenschaft weniger Gewicht
verleihen. In demokratischen Gemeinschaften ist
der Staat unweigerlich ein territorial und
personell begrenztes Gebiet, jedoch sollte dieses
nicht exklusiv sein.
Auf Verfassungs- und einfachgesetzlicher Ebene
muss auch der Ausschluss der MigrantInnen von den
politischen Mitbestimmungsrechten beendet werden.
Die Wiener Integrationskonferenz fordert das
allgemeine, freie und gleiche Wahlrecht für alle
Menschen in diesem Land, vom Kommunal- bis zum
Parlamentswahlrecht sowie bei den Wahlen zu den
Interessenvertretungen (Betriebsrat, Kammern,
ÖH). Österreich ist undemokratisch, solange weite
Teile der Bevölkerung - österreichweit ca. 650
000 Menschen - den Gesetzen unterworfen sind,
ohne an deren Entstehung teilzuhaben.
Das Politische
III. Soll die Krise sowohl antifaschistischer als
auch antirassistischer Konzepte überwunden
werden, muss auch das politische Denken selbst
von nationalen Schranken und kulturalistischem
Ballast befreit werden.
Das Politische entsteht nach Rancière (1997)
dort, wo Orte und Formen der Begegnung und
Auseinandersetzung zwischen den hegemonialen
Prozeduren der Distribution von Positionen,
Funktionen und Legitimationen auf der einen Seite
und dem Prozess der Infragestellung dieser
Distributionen auf Basis der prinzipiellen
Gleichheit aller Menschen auf der anderen Seite
geschaffen werden. Der politische Antirassismus
findet in Österreich eine hochgradig rassistische
Strukturierung der Verteilung von Positionen,
Funktionen und Legitimationen zwischen
rassistisch Diskriminierten und nicht
Diskriminierten vor. Sogar im EU-Vergleich kann
sich der systematische Ausschluss der größten
rassistisch diskriminierten Gruppe, nämlich der
MigrantInnen, “sehen lassen". Seit den frühen
70er Jahren ist Österreich das letzte Land in
Europa, in dem ausländische ArbeitnehmerInnen
mangels passivem Betriebsratswahlrecht nicht in
den Gewerkschaftshierarchien aufsteigen können;
von kommunalem Wahlrecht ganz zu schweigen.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Ausbildung
und Formulierung von Interessen ist eine
verallgemeinerte Basis, eine Gleichheit oder
zumindest Ähnlichkeit von Ausgangsbedingungen.
Dies ist im Fall von rassistisch diskriminierten
Personen und Gruppen in Österreich der Fall: für
sie alle ist ein Ausschluss von politischer
Partizipation wirksam. Dieser Ausschluss ist für
die meisten schon formalrechtlich darin
begründet, dass - aktive und passive - Wahlrechte
an den Besitz der österreichischen bzw. der
EU-Staatsbürgerschaft gebunden sind. Die reale
Verfasstheit des politischen
Vertretungsprozesses, seiner
Rekrutierungsmechanismen und inneren
Machtverhältnisse, ist jedoch derart gestaltet,
dass auch nicht-weisse österreichische
StaatsbürgerInnen ausgeschlossen sind: es gibt
schlicht niemanden aus dieser “Gruppe",
die/der eine (relevante) politische Funktion
bekleiden würde - auch keine sozial
einflussreiche Position in den Medien, den
Verbänden, im Wissenschaftssystem, in der
Wirtschaft, etc. Dies kann selbstverständlich
nicht als Zufälligkeit begriffen werden.
Strategien
der Verdeckung
IV. Die MigrantInnen auf den Listen der
politischen Parteien vermeiden tunlichst, das
Wahlrecht für alle zu fordern und die
MehrheitsösterreicherInnen in dem Bereich haben
die Sache an die MigrantInnen delegiert. Ich lese
“Vielheit", “Humanität", “Menschenrecht",
“Tolerantes Miteinander", “Durchmischung",
“Gleiche Chancen". So etwas verlangen sie für
uns. Das wollen sie für mich erreichen. Das
Wahlrecht steht nirgendwo. Warum eigentlich? Wenn
diese MigrantInnen gewählt werden dürfen und
wählen können und beanspruchen, mich zu
repräsentieren, warum fordern sie für mich und
die anderen nicht das Wahlrecht? Diese Fragen
müssen natürlich sie beantworten. Eines ist aber
sicher, sie landeten auf diesen Plätzen, damit
wir MigrantInnen, die nicht wählen können, ihnen
diese Frage stellen.
Epilog
V. Welche Parteien sollen nach den Wahlen
regieren? Diese Fragestellung ist absurd. Von
“regieren sollen" kann überhaupt keine Rede sein.
Eine Antwort kann nur in Anlehnung an Graucho
Marx erfolgen: Es sollen diejenigen regieren, die
nicht regieren. Ich werde auch nach der Wahl
jeder Regierung das Regieren, d.h. das
Entscheiden über die Köpfe von Betroffenen hinweg
möglichst schwer machen.
Die hier abgedruckten Textpassagen stammen von:
ANAR, Arbeitsgruppe Antidiskriminierungspaket,
Ljubomir Bratic, Ditutu Bukasa, Andrea
Mayer-Edoloeyi, Michael Genner, IG Kultur
Österreich, Birge Krondorfer, Mümtaz Karakurt,
Gamze Ongan, Christian Pape, Bernhard Perchinig,
Rubia Salgado, Hito Steyerl, UNITED
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