MUND Wahlrecht special 1, 31.07.08

MUND: medienunabhängiger Nachrichtendienst analle at no-racism.net
Do Jul 31 08:15:46 CEST 2008


Liebe Leute!

Hier eine MUND-Sonderausgabe mit einem Text von 
Ljubomir Bratic zur nationalstaatlichen 
Inszenierung von Wahlkämpfen und Wahlen, mit 
denen der Schein der Demokratie bei der 
Mehrheitsbevölkerung gewahrt wird, während auf 
der anderen Seite österreichweit mehr als 10 % 
der Bevölkerung von der politischen Mitsprache 
ausgeschlossen sind.

In diesem Zusammenhang sei auch an die Aktion 
Wahlwechsel erinnert: Wahlberechtigte wählen im 
Auftrag von Nichtwahlberechtigten.
http://www.gleicherechte.at/stories/storyReader$145


cheers

Andreas


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From: ljubomir.bratic at chello.at


Wer sich dem Wahlrecht für Migrantinnen
in den Weg stellt, ist eine Rassistin.

Wir haben keine Wahl,
aber eine Stimme.

Wir sind hier,
weil ihr dort seid.

Alle die hier sind,
sind von hier.

Gleiche Rechte
für Alle!


I. Es stellt sich die Frage, ob wir im Rahmen 
dieses Prozesses die Auflösung von Nation als 
Herrschaftsinstrument erleben oder ob die Nation 
und der an diese Idee gebundene Nationalstaat 
nicht gerade eine entscheidende Pufferfunktion 
zwischen den auf die supranationale und globale 
Ebene abgewanderten Entscheidungsinstanzen und 
den Interessen der Bevölkerungsmehrheiten 
erfüllen. Jedenfalls werden die national 
verfassten Institutionen immer mehr zu 
Alibi-Instanzen. Die 	Entscheidungen werden 
diesen Instanzen vorgegeben, sodass sie nur mehr 
für die nationalstaatliche Absegnung der 
Entscheidungen, deren formelle Legitimation und 
deren Durchsetzung im Staatsgebiet zuständig 
sind. Signifikant ist jedenfalls die 
Doppelbewegung, der die nationalstaatlich 
verfassten “Demokratien" unterworfen sind: 
Einerseits drängen neue Gruppen in Richtung 
demokratischer Mitbestimmung (Wahlrecht für 
NichtstaatsbürgerInnen). Andererseits passiert 
massive Entdemokratisierung durch Verlagerung der 
Entscheidungen weg von den “demokratisch" 
legitimierten Instanzen.

Damit wird unser demokratisches politisches 
System von drei Seiten ausgehöhlt. Erstens haben 
die demokratisch legitimierten 
nationalstaatlichen Organe immer weniger 
Regelungskompetenz aufgrund der 
Transnationalisierung insb. der Ökonomie. 
Zweitens wächst durch Migration jener Anteil der 
Bevölkerung, der von der gesellschaftlichen 
Partizipation (Wahlrechte, Arbeitsrechte, usw.) 
ausgeschlossen ist. In Österreich betrifft das 
allein auf Basis der inadäquaten offiziellen 
Zahlen 10% der dauerhaft niedergelassenen 
Bevölkerung. Und drittens wächst die allgemeine 
Bereitschaft, unter dem Titel Sicherheit 
polizeistaatliche Methoden zu verbreiten bzw. 
sich diesen zu unterwerfen oder sie gar zu 
fordern.

Die Differenzierung zwischen zwei Kategorien 
Menschen, für die auch zwei Rechtssysteme und 
Parallelarbeitsmärkte geschaffen wurden, dauerte 
bis Mitte der 1990er Jahre an. Mit dem Beitritt 
zur 	EU änderte sich auch diese rassistische, 
begriffliche Bipolarität. Die Gesetzeslage 
verkomplizierte sich und es wurden neue 
Zuschreibungen wie: “EU-BürgerInnen", 
“Drittstaatsangehörige", “AusländerInnen deren 
Herkunftsstaaten ein Assoziationsabkommen mit der 
EU haben", “de facto Flüchtlinge" usw. gefunden.

Welchen dieser Kategorien die “Ausländer" 
zugewiesen werden, hat weitreichende Konsequenzen 
für ihre alltäglichen Lebensbedingungen. Dadurch 
wird entschieden, ob es ein Wahlrecht gibt und 
auf welcher Ebene und innerhalb welcher 
Interessensvertretung es ausgeübt werden kann, 
welche Wohnmöglichkeit zur Verfügung steht und 
wie es mit den Chancen, eine Arbeit zu bekommen 
und im Beruf voranzukommen, steht.

Stehen Wahlen an, sind nur WählerInnen 
interessant: die vielbeschworenen BürgerInnen. 
MigrantInnen sind ausgeschlossen von dieser 
rudimentären Teilhabe an der gesellschaftlichen 
Gestaltung. Damit existieren MigrantInnen in 
Wahlkampfzeiten entweder gar nicht in der 
Öffentlichkeit oder sie sind Spielball der 
herrschenden Interessen: degradiert zu Objekten 
in ausländerInnenfeindlichen Wahlkampfparolen 
oder zu Objekten einer vermeintlichen 
Multikulturalität für die aufgeschlossenen 
WählerInnen. MigrantInnen als politisch handelnde 
Subjekte, als ProtagonistInnen, haben es in 
Wahlkampfzeiten noch schwerer, sich Gehör zu 
verschaffen, wenn jegliche Politik reduziert wird 
auf Wahlstimmen-Verwertungslogik.

In Österreich beruht die Diskriminierung u.a. auf 
dem Artikel 7 B-VG, der das 
Gleichbehandlungsgebot auf StaatsbürgerInnen 
einschränkt. Diese Einschränkung ist eine Form 
der verfassungsrechtlichen Diskriminierung und 
hat in einer pluralistisch-demokratischen 
Verfassung nichts verloren. Das 
Gleichbehandlungsgebot muss auf alle in 
Österreich ansässigen Menschen ausgedehnt werden.

Alle Macht geht vom Volk aus, kehrt aber nicht zu 
ihm zurück. Bis zur nächsten Revolution oder 
sonstigen Neuordnung (z.B. nach einem verlorenen 
Krieg) gilt: Volk bleibt Volk. Im 
österreichischen Fall: das Post-NS-Volk von 1945, 
mehrheitlich Herr und Frau Karl nicht unähnlich. 
Von der Volkssouveränität bleibt nur der 
völkische Gedanke. Eine Änderung des Volkes wird 
nicht zugelassen. Wahlrecht erfordert Einvolkung 
und die läuft dem völkischen Prinzip zuwider; 
dementsprechend schleppen sich die 
Einbürgerungsverfahren dahin und 
DoppelstaatsbürgerInnenschaft gibts auch nicht.

Die Ratlosigkeit und Vogel-Strauss-Politik der 
Wiener Regierung bezüglich der MigrantInnen wird 
weiter andauern. Die Mutlosigkeit bezüglich der - 
noch von Ex-Integrationsstadträtin Renate Brauner 
initiierten - sehr mutigen Wahlrechtsinitiative 
hat sich schon beim aller ersten Interview der 
neuen Integrationsstadträtin Sonja Wehsely 
gezeigt und dieser Zustand dauert bis heute, wie 
wir aus den Presseberichten über ihre Tätigkeit 
und aus den Presseaussendungen ihres Büros 
entnehmen können. Den neuen Restriktionen im 
“Fremdenpaket" haben die SozialdemokratInnen auf 
Bundesebene mit dem Argument, dass es noch 
schlimmer hätte werden können, zugestimmt. Die 
Häftlinge der rassistischen Operation Spring 
sitzen nach wie vor hinter Gittern. Der 
Menschenrechtsbeirat - installiert nach der 
Tötung von Marcus Omofuma - ist zur einem reinen 
Alibiinstrument verkommen. Und die Gefängnisse 
springen aus allen Nähten, weil sie mit 
MigrantInnen überfüllt sind. 45% der Insassen 
dort sind nach den Worten der Justizministerin 
“Ausländer".



II. Eine wesentliche Voraussetzung für die 
Ausbildung und Formulierung von Interessen ist 
eine verallgemeinerte Basis, eine Gleichheit oder 
zumindest Ähnlichkeit von Ausgangsbedingungen. 
Dies ist im Fall von rassistisch diskriminierten 
Personen und Gruppen in Österreich der Fall: für 
sie alle ist ein Ausschluss von politischer 
Partizipation wirksam. Dieser Ausschluss ist für 
die meisten schon formalrechtlich darin 
begründet, dass - aktive und passive - Wahlrechte 
an den Besitz der österreichischen bzw. der 
EU-Staatsbürgerschaft gebunden sind. Die reale 
Verfasstheit des politischen 
Vertretungsprozesses, seiner 
Rekrutierungsmechanismen und inneren 
Machtverhältnisse, ist jedoch derart gestaltet, 
dass auch nicht-weisse österreichische 
StaatsbürgerInnen ausgeschlossen sind: es gibt 
schlicht niemanden aus dieser “Gruppe", die/der 
eine (relevante) politische Funktion bekleiden 
würde - auch keine sozial einflussreiche Position 
in den Medien, den Verbänden, im 
Wissenschaftssystem, in der Wirtschaft, etc. Dies 
kann selbstverständlich nicht als Zufälligkeit 
begriffen werden.

“Alle Menschen, die in Österreich leben, sind vor 
dem Gesetz gleich." Diese Forderung schließt 
viele andere mit ein. Vor allem: das allgemeine, 
freie und gleiche Wahlrecht.

Eine Parole, für die die alte Arbeiterbewegung am 
Ende des 19. und Beginn des 20. Jahrhunderts auf 
die Straße ging. Und die zur Schande dieses 
Landes bis heute nicht verwirklicht ist. Wir 
wollen uns aber nicht abspeisen lassen mit 
billigen kleinen Reformen, mit Ausländerbeiräten 
oder dem Wahlrecht in Bezirken und Gemeinden. 
Auch nicht (so wichtig das sein mag) mit dem 
passiven Wahlrecht in den Betrieben. Das alles 
wollen wir natürlich auch. Aber es genügt uns 
nicht.

Mit diesem Konzept für gleiche Rechte zu kämpfen 
hat den deutlichen Vorteil, dass alle speziellen 
Forderungen der Minderheiten von der 
EU-Staatsbürgerschaft abgeleitet werden können:

- das Recht, in der EU frei zu reisen

- das Recht sich ohne zeitliche Beschränkung in allen EU-Ländern niederzulassen

- unbeschränkter Zugang zu Arbeitsmarkt und Wohnungsmarkt

- das aktive und
passive Wahlrecht
auf lokaler, nationaler und EU-Ebene

- unbeschränkter Zugang zu Sozialleistungen: 
Gesundheit, Arbeitslosenhilfe, Renten

- Zugang zu schulischer und beruflicher Bildung

- das Recht zur Familienzusammenführung

- Schutz gegen die Verletzung von 
Persönlichkeitsrechten: Datenmissbrauch, 
Fingerabdrücke

Das Konzept der Wohnbürgerschaft scheint das 
sinnvollste Konzept angesichts des Normalwerdens 
von Massenmigration zu sein: Rechte, die an die 
Staatsbürgerschaft gekoppelt waren, werden von 
ihr entkoppelt und an die Person geknüpft.

Neben den allgemeinen Wahlen sind 
Interessensvertretungen ein weiterer wichtiger 
Partizipationshebel. Es versteht sich von selbst, 
dass alle auf Rollenbeziehungen zugeschnittenen 
Interessensvertretungen keinen Unterschied der 
Staatsbürgerschaft kennen dürfen, da diese in den 
Rollenbeziehungen keine Rolle spielt. Es stellt 
sich jedoch die Frage, ob Migranten in ihrer 
Eigenschaft als “Ausländer" eigene 
Vertretungskörperschaften brauchen. Dafür 
spricht, dass die Kategorie “Ausländer" ein 
gemeinsames Ausgrenzungsmerkmal ist, dagegen 
jedoch, dass dieses Merkmal vom Nationalstaat 
gesetzt ist und keinerlei rollen- oder 
interessenbezogene Bedeutung hat. Zudem würde die 
Installierung einer eigenen Interessensvertretung 
der Ausländer den Ausgrenzungscharakter dieses 
Status zementieren und das Bild bestätigen, dass 
Ausländer den Kern des Integrationsproblems 
darstellten und dieses nicht als 
gesamtgesellschaftliches Thema zu sehen sei.

Trotz der unzweifelhaften Erfolge im Feld der 
Antidiskriminierungspolitik bleiben dennoch 
wesentliche Fragen offen: Trotz der europäischen 
Einigung wird es auch in der nächsten Zukunft 
eine Reihe von Bereichen geben, die nicht der 
europäischen, sondern nationalstaatlicher 
Kompetenz unterliegen. Die Diskriminierung auch 
langansässiger Einwanderer aufgrund ihrer 
Staatsangehörigkeit zu einem Nicht-EU-Staat 
dürfte also auch in Zukunft Realität bleiben und 
das für Demokratien grundlegende 
Legitimationsprinzip unterlaufen, dass alle in 
einer politischen Gemeinschaft Lebenden 
gleichermaßen den gleichen Gesetzen unterworfen 
sein sollen und an deren Gestaltung durch das 
Wahlrecht teilhaben können.

Ohne gesetzliche Gleichstellung und soziale 
Akzeptanz wird sich an der Situation der 
Migrantinnen auch in den nächsten Jahren nicht 
viel ändern. Integration bedeutet 
Gleichberechtigung, Integration ist Möglichkeit 
sozialen Aufstiegs, Integration ist frei 
entscheiden zu dürfen, 			ob frau 
arbeiten will oder nicht. Integration ist die 
Möglichkeit zu haben, auf allen Ebenen der 
Gesellschaft sichtbar zu werden und nicht
nur in
den Putzkolonnen.

Rassismus äußert sich in historisch gewachsenen 
Strukturen der Ungleichheit. Ihnen liegt das 
Interesse zugrunde, in Abgrenzung gegenüber 
explizit rassistisch definierten Merkmalen (z.B. 
aufgrund der Herkunft, Hautfarbe, Religion) eine 
kulturelle und ökonomische Hegemonie zu 
rechtfertigen und durchzusetzen.

Rassismus muss als konstituierendes Kennzeichen 
eines gesellschaftlichen Systems der Ausgrenzung 
und Diskriminierung bekämpft werden. Nicht der 
Dialog mit den hegemonialen Kräften steht dabei 
im Vordergrund, sondern ein selbstbestimmter 
Empowerment-Prozess von politisch handelnden 
Subjekten, die nicht als Opfer gesehen werden 
wollen.

Neben einer umfassenden Antidiskriminierung auf 
gesetzlicher Ebene fordert die IG Kultur 
Österreich:

- die Einrichtung einer WohnbürgerInnenschaft

- allgemeines freies und gleiches Wahlrecht für alle

- die Erweiterung des verfassungsrechtlichen 
Gleichheitsgebots auf alle Menschen, die in 
Österreich leben.

Auf einer weiteren Ebene sollte auch die Frage 
gestellt werden, wer oder was der Staat ist und 
wer seine BürgerInnen. Ein sehr breiter Zugang 
wäre die Auffassung, dass jeder in Österreich 
lebende Mensch eben ÖsterreicherIn ist.

Eine weitere Herangehensweise an die Thematik, 
wäre der Erhalt der StaatsbürgerInnenschaft über 
die Geburt im Inland. Auch eine 
WohnbürgerInnenschaft wäre in Form einer Vorstufe 
zur StaatsbürgerInnenschaft denkbar. Diese würde 
einen Rechtsanspruch auf eine freiwillige 
Einbürgerung nach sich ziehen und der 
StaatsbürgerInnenschaft weniger Gewicht 
verleihen. In demokratischen Gemeinschaften ist 
der Staat unweigerlich ein territorial und 
personell begrenztes Gebiet, jedoch sollte dieses 
nicht exklusiv sein.

Auf Verfassungs- und einfachgesetzlicher Ebene 
muss auch der Ausschluss der MigrantInnen von den 
politischen Mitbestimmungsrechten beendet werden. 
Die Wiener Integrationskonferenz fordert das 
allgemeine, freie und gleiche Wahlrecht für alle 
Menschen in diesem Land, vom Kommunal- bis zum 
Parlamentswahlrecht sowie bei den Wahlen zu den 
Interessenvertretungen (Betriebsrat, Kammern, 
ÖH). Österreich ist undemokratisch, solange weite 
Teile der Bevölkerung - österreichweit ca. 650 
000 Menschen - den Gesetzen unterworfen sind, 
ohne an deren Entstehung teilzuhaben.




Das Politische
III. Soll die Krise sowohl antifaschistischer als 
auch antirassistischer Konzepte überwunden 
werden, muss auch das politische Denken selbst 
von nationalen Schranken und kulturalistischem 
Ballast befreit werden.

Das Politische entsteht nach Rancière (1997) 
dort, wo Orte und Formen der Begegnung und 
Auseinandersetzung zwischen den hegemonialen 
Prozeduren der Distribution von Positionen, 
Funktionen und Legitimationen auf der einen Seite 
und dem Prozess der Infragestellung dieser 
Distributionen auf Basis der prinzipiellen 
Gleichheit aller Menschen auf der anderen Seite 
geschaffen werden. Der politische Antirassismus 
findet in Österreich eine hochgradig rassistische 
Strukturierung der Verteilung von Positionen, 
Funktionen und Legitimationen zwischen 
rassistisch Diskriminierten und nicht 
Diskriminierten vor. Sogar im EU-Vergleich kann 
sich der systematische Ausschluss der größten 
rassistisch diskriminierten Gruppe, nämlich der 
MigrantInnen, “sehen lassen". Seit den frühen 
70er Jahren ist Österreich das letzte Land in 
Europa, in dem ausländische ArbeitnehmerInnen 
mangels passivem Betriebsratswahlrecht nicht in 
den Gewerkschaftshierarchien aufsteigen können; 
von kommunalem Wahlrecht ganz zu schweigen.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Ausbildung 
und Formulierung von Interessen ist eine 
verallgemeinerte Basis, eine Gleichheit oder 
zumindest Ähnlichkeit von Ausgangsbedingungen. 
Dies ist im Fall von rassistisch diskriminierten 
Personen und Gruppen in Österreich der Fall: für 
sie alle ist ein Ausschluss von politischer 
Partizipation wirksam. Dieser Ausschluss ist für 
die meisten schon formalrechtlich darin 
begründet, dass - aktive und passive - Wahlrechte 
an den Besitz der österreichischen bzw. der 
EU-Staatsbürgerschaft gebunden sind. Die reale 
Verfasstheit des politischen 
Vertretungsprozesses, seiner 
Rekrutierungsmechanismen und inneren 
Machtverhältnisse, ist jedoch derart gestaltet, 
dass auch nicht-weisse österreichische 
StaatsbürgerInnen ausgeschlossen sind: es gibt 
schlicht niemanden 	aus dieser “Gruppe", 
die/der eine (relevante) politische Funktion 
bekleiden würde - auch keine sozial 
einflussreiche Position in den Medien, den 
Verbänden, im Wissenschaftssystem, in der 
Wirtschaft, etc. Dies kann selbstverständlich 
nicht als Zufälligkeit begriffen werden.





Strategien
der Verdeckung
IV. Die MigrantInnen auf den Listen der 
politischen Parteien vermeiden tunlichst, das 
Wahlrecht für alle zu fordern und die 
MehrheitsösterreicherInnen in dem Bereich haben 
die Sache an die MigrantInnen delegiert. Ich lese 
“Vielheit", “Humanität", “Menschenrecht", 
“Tolerantes Miteinander", “Durchmischung", 
“Gleiche Chancen". So etwas verlangen sie für 
uns. Das wollen sie für mich erreichen. Das 
Wahlrecht steht nirgendwo. Warum eigentlich? Wenn 
diese MigrantInnen gewählt werden dürfen und 
wählen können und beanspruchen, mich zu 
repräsentieren, warum fordern sie für mich und 
die anderen nicht das Wahlrecht? Diese Fragen 
müssen natürlich sie beantworten. Eines ist aber 
sicher, sie landeten auf diesen Plätzen, damit 
wir MigrantInnen, die nicht wählen können, ihnen 
diese Frage stellen.




Epilog
V. Welche Parteien sollen nach den Wahlen 
regieren? Diese Fragestellung ist absurd. Von 
“regieren sollen" kann überhaupt keine Rede sein. 
Eine Antwort kann nur in Anlehnung an Graucho 
Marx erfolgen: Es sollen diejenigen regieren, die 
nicht regieren. Ich werde auch nach der Wahl 
jeder Regierung das Regieren, d.h. das 
Entscheiden über die Köpfe von Betroffenen hinweg 
möglichst schwer machen.

Die hier abgedruckten Textpassagen stammen von: 
ANAR, Arbeitsgruppe Antidiskriminierungspaket, 
Ljubomir Bratic, Ditutu Bukasa, Andrea 
Mayer-Edoloeyi, Michael Genner, IG Kultur 
Österreich, Birge Krondorfer, Mümtaz Karakurt, 
Gamze Ongan, Christian Pape, Bernhard Perchinig, 
	Rubia Salgado, Hito Steyerl, UNITED

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